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Kontrolle &
Gutachten

Bäume sollten regelmässig kontrolliert werden – bevor sie zur potenziellen Gefahr für Dritte werden. Kommt es zu Schäden, kann eine Haftung nach Art. 41 OR (Verschuldenshaftung) oder Art. 679 ZGB (Grundeigentümerhaftung) greifen. Kann bei einer solchen Regelkontrolle aufgrund komplexer Symptomatik kein abschliessendes Urteil zur Sicherheit gefällt werden, wird eine eingehende Untersuchung angeordnet. Dabei wird der Baum mittels Werkzeugen und Geräten umfassend beurteilt und die Ergebnisse in einem Gutachten festgehalten.
Zudem beraten wir Sie gerne gutachterlich bei weiteren Fragen und Konflikten rund um das Thema Baum.

Baumkontrolle Baumpilz
Baumkontrolle

Baumkontrolle

Jeder Baum, den wir nach FLL-Richtlinien kontrollieren, wird in unsere Katastersoftware aufgenommen. So stellen wir sicher, dass alle Bäume systematisch erfasst werden und haben eine Datenhistorie, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein übersichtliches Kontrollformular für Ihre Ablage oder verfassen einen kurzen Bericht. Werden bei einer Baumkontrolle Symptome festgestellt, deren Auswirkungen auf den Baum nicht abschliessend geklärt werden können, wird eine eingehende Untersuchung bzw. ein Baumgutachten angeordnet.

Baumgutachten

Baumgutachten

Ein Baumgutachten wird im Zuge einer eingehenden Untersuchung erstellt. Dabei erfassen und dokumentieren wir sämtliche relevanten Baumdaten, erläutern die eingesetzten Methoden verständlich und präsentieren die Ergebnisse klar und nachvollziehbar. Im Mittelpunkt stehen die Beurteilung der Bruch- und Standsicherheit sowie eine Einschätzung der verbleibenden Reststandzeit des Baumes. Zum Einsatz kommen dabei beispielsweise die Bohrwiderstandsmessung, Windlastanalyse oder ein Zugversuch. Aus den Ergebnissen der Untersuchung werden entsprechende (Pflege-)Massnahmen abgeleitet.

Bäume im Nachbarrecht

Bäume im Nachbarrecht

Bäume im Siedlungsraum können immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten führen. Die gesetzlichen Grundlagen unterscheiden sich kantonal und teilweise auch kommunal. Wir unterstützen Sie mit neutraler und fachlich fundierter Beratung, um die beste Lösung für alle Parteien zu finden.

Schadenersatz

Schadenersatzberechnung

Wird Ihr Baum durch Dritte beschädigt, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. In einem solchen Fall erfassen wir das Ausmass des Schadens  und berechnen den Schadenbetrag auf Grundlage der «Richtlinie zur Schadenersatzberechnung bei Bäumen» des VSSG & BSB. Besonders wichtig: Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich. Dann besteht die Chance, den Baum im Rahmen seiner natürlichen Wundheilung gezielt zu unterstützen und weitere Schäden vermeiden zu können.

Fällgesuch

Fällgesuch

In manchen Fällen lässt sich eine Baumfällung leider nicht vermeiden – sei es aufgrund von Krankheit, massiver Schädigung oder anderen Umständen. Wichtig ist dabei, im Vorfeld den Schutzstatus der Bäume abzuklären, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Dafür begutachten Ihren Baum vor Ort und prüfen dessen Vitalität sowie die Stand- und Bruchsicherheit. Stellen wir irreversible Einschränkungen fest, verfassen wir eine fachlich begründete Fällempfehlung. Im Kontext der Biodiversität und ökologischen Nachhaltigkeit raten wir – wo immer möglich – zum Erhalt eines sogenannten Ökotorsos. Dieser verbleibende Stammteil bietet zahlreichen Tierarten Lebensraum und leistet einen wertvollen Beitrag zur ökologischen Vielfalt.

gerichtliche Gutachten

Gerichtsgutachten

Falls in Konfliktfällen keine einvernehmliche Lösung gefunden wird oder ein Schaden entstanden ist, kann der Gang vor Gericht unumgänglich sein. Bestellt durch eine Konfliktpartei erstellen wir ein Privatgutachten, welches das Gericht in seine Beweiswürdigung einbeziehen muss, jedoch nur bei Zivilprozessen (seit 1. Januar 2025) als Beweismittel dient. Auf Bestellung eines Gerichts erstellen wir zudem amtliche Gutachten, die als offizielle Beweismittel dienen.

Beispiele aus
der Praxis

Blut-Buche — Zugversuch

Zugversuch an einer Blut-Buche mit Wurzelschäden

Bohrwiderstandsmessung Rosskastanie

Rosskastanie — Bohrwiderstandsmessung

Eingehende Untersuchung an einer Rosskastanie mit Pilzbefall mittels Bohrwiderstandsmessung.

Sumpf-Eiche — Chlorose

Gute Bodenverhältnisse sind entscheidend für eine erfolgreiche Baumpflanzung. Die Folgen einer falschen Artenwahl zeigen sich manchmal erst Jahre später.

Sonnenbrand und Fäule

Robinie — Sonnenbrand

Sonnenbrand an Jungbäumen – oft ein Totalschaden

Ulme — Zugversuch

Zugversuch an der Ulme auf dem Areal des Schulhaus Rosenegg – wahrscheinlich einer der ältesten, sicher aber einer der bekanntesten Bäume Kreuzlingens.

Fächer-Ahorn — Laboruntersuch

Fächer-Ahorn (Acer palmatum) mit teilweise abgestorbener Krone, Rindennekrosen, Schleimfluss und Pilzbefall.