Kontrolle &
Gutachten
Bäume sollten regelmässig kontrolliert werden – bevor sie zur potenziellen Gefahr für Dritte werden. Kommt es zu Schäden, kann eine Haftung nach Art. 41 OR (Verschuldenshaftung) oder Art. 679 ZGB (Grundeigentümerhaftung) greifen. Kann bei einer solchen Regelkontrolle aufgrund komplexer Symptomatik kein abschliessendes Urteil zur Sicherheit gefällt werden, wird eine eingehende Untersuchung angeordnet. Dabei wird der Baum mittels Werkzeugen und Geräten umfassend beurteilt und die Ergebnisse in einem Gutachten festgehalten.
Zudem beraten wir Sie gerne gutachterlich bei weiteren Fragen und Konflikten rund um das Thema Baum.
Baumkontrolle
Jeder Baum, den wir nach FLL-Richtlinien kontrollieren, wird in unsere Katastersoftware aufgenommen. So stellen wir sicher, dass alle Bäume systematisch erfasst werden und haben eine Datenhistorie, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein übersichtliches Kontrollformular für Ihre Ablage oder verfassen einen kurzen Bericht. Werden bei einer Baumkontrolle Symptome festgestellt, deren Auswirkungen auf den Baum nicht abschliessend geklärt werden können, wird eine eingehende Untersuchung bzw. ein Baumgutachten angeordnet.
Baumgutachten
Ein Baumgutachten wird im Zuge einer eingehenden Untersuchung erstellt. Dabei erfassen und dokumentieren wir sämtliche relevanten Baumdaten, erläutern die eingesetzten Methoden verständlich und präsentieren die Ergebnisse klar und nachvollziehbar. Im Mittelpunkt stehen die Beurteilung der Bruch- und Standsicherheit sowie eine Einschätzung der verbleibenden Reststandzeit des Baumes. Zum Einsatz kommen dabei beispielsweise die Bohrwiderstandsmessung, Windlastanalyse oder ein Zugversuch. Aus den Ergebnissen der Untersuchung werden entsprechende (Pflege-)Massnahmen abgeleitet.
Bäume im Nachbarrecht
Bäume im Siedlungsraum können immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten führen. Die gesetzlichen Grundlagen unterscheiden sich kantonal und teilweise auch kommunal. Wir unterstützen Sie mit neutraler und fachlich fundierter Beratung, um die beste Lösung für alle Parteien zu finden.
Schadenersatzberechnung
Wird Ihr Baum durch Dritte beschädigt, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. In einem solchen Fall erfassen wir das Ausmass des Schadens und berechnen den Schadenbetrag auf Grundlage der «Richtlinie zur Schadenersatzberechnung bei Bäumen» des VSSG & BSB. Besonders wichtig: Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich. Dann besteht die Chance, den Baum im Rahmen seiner natürlichen Wundheilung gezielt zu unterstützen und weitere Schäden vermeiden zu können.
Fällgesuch
In manchen Fällen lässt sich eine Baumfällung leider nicht vermeiden – sei es aufgrund von Krankheit, massiver Schädigung oder anderen Umständen. Wichtig ist dabei, im Vorfeld den Schutzstatus der Bäume abzuklären, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Dafür begutachten Ihren Baum vor Ort und prüfen dessen Vitalität sowie die Stand- und Bruchsicherheit. Stellen wir irreversible Einschränkungen fest, verfassen wir eine fachlich begründete Fällempfehlung. Im Kontext der Biodiversität und ökologischen Nachhaltigkeit raten wir – wo immer möglich – zum Erhalt eines sogenannten Ökotorsos. Dieser verbleibende Stammteil bietet zahlreichen Tierarten Lebensraum und leistet einen wertvollen Beitrag zur ökologischen Vielfalt.
Gerichtsgutachten
Falls in Konfliktfällen keine einvernehmliche Lösung gefunden wird oder ein Schaden entstanden ist, kann der Gang vor Gericht unumgänglich sein. Bestellt durch eine Konfliktpartei erstellen wir ein Privatgutachten, welches das Gericht in seine Beweiswürdigung einbeziehen muss, jedoch nur bei Zivilprozessen (seit 1. Januar 2025) als Beweismittel dient. Auf Bestellung eines Gerichts erstellen wir zudem amtliche Gutachten, die als offizielle Beweismittel dienen.
Beispiele aus
der Praxis
Rosskastanie — Bohrwiderstandsmessung
Eingehende Untersuchung an einer Rosskastanie mit Pilzbefall mittels Bohrwiderstandsmessung.
Sumpf-Eiche — Chlorose
Gute Bodenverhältnisse sind entscheidend für eine erfolgreiche Baumpflanzung. Die Folgen einer falschen Artenwahl zeigen sich manchmal erst Jahre später.
Ulme — Zugversuch